Effiziente und medienbruchfreie Genehmigungsverfahren für Fördergelder auf Landesebene mit Polyteia.
Von der Antragstellung bis zur Bewilligung können Organisationen Fördermittel vollständig online beantragen, mit nahtloser Kommunikation zwischen Antragsteller:innen und Sachbearbeiter:innen. Polyteia vereinfacht jeden Schritt und macht die Fördermittelverwaltung schneller und transparenter als je zuvor.
1. Organisationen stellen Anträge auf Fördergelder vollständig online über digitale Formulare.
Organisationen füllen das Onlineformular für Fördergelder online aus und reichen es ein. Die Daten werden direkt ins System integriert, und der Antrag wird den zuständigen Sachbearbeiter:innen zugeteilt.
2. Sachbearbeiter:innen prüfen und korrigieren eingereichte Anträge nahtlos auf derselben Plattform.
Der:die Sachbearbeiter:in prüft den Antrag. Bei Rückfragen erfolgt die Kommunikation schnell und effizient über die Polyteia Plattform. Der:die Antragssteller:in kann nötige Korrekturen direkt online vornehmen, z.B. durch Kommentarfunktionen.
3. Sachbearbeiter:innen legen vollständige Anträge externen Gutachter:innen zur Prüfung und Freigabe vor.
Sobald der Antrag vollständig ist, wird er automatisiert an die zuständigen Gutachter:innen, zum Beispiel Branchenvertreter:innen, weitergeleitet. Diese prüfen den Antrag und beraten über die Vergabe der Fördermittel.
4. Nach Bewilligung erstellen die Sachbearbeiter:innen automatisierte Bescheide und versenden diese.
Nach Entscheidung der Gutachter:innen wird der:die Sachbearbeiter:in über die Bewilligung informiert und erstellt per Knopfdruck einen Förderbescheid. Dieser wird über die Polyteia Plattform digital an die antragsstellende Organisation versendet.
5. Sachbearbeiter:innen erstellen auf Grundlage der Verfahrensdaten Auswertungen.
Parallel fragt die Leitungsebene Auswertungen über bewilligte Fördergelder an. Der:die Sachbearbeiter:in greift auf die benötigten Daten zu, erstellt den gewünschten Bericht und teilt diesen mit der Leitungsebene - alles in der Polyteia Plattform.