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July 31, 2024

Bundes-Klimaanpassungsgesetz - Alles, was Sie wissen müssen

Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz sollen künftig die Anpassungen an den Folgen des Klimawandels gefördert und die Resilienz gegenüber klimatischen Veränderungen erhöht werden. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz wissen müssen und wie Sie sich am besten auf die Einführung der neuen Richtlinie vorbereiten.

Bundes-Klimaanpassungsgesetz - Alles, was Sie wissen müssen

Naturkatastrophen sind keine Seltenheit mehr. Im Juli 2021 kam es in Deutschland zu einer Hochwasserkatastrophe, bei der insgesamt 188 Menschen starben. Am schlimmsten waren Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vom Unwetter betroffen. Die Flut verursachte Sachschäden in Milliardenhöhe. Bereits in den 1960er-Jahren hat der kanadische Medientheoretiker und Kommunikationswissenschaftler Marshall McLuhan betont: "There are no passengers on Spaceship Earth. We are all crew." Wir tragen alle die Verantwortung für das Wohlergehen unseres Planeten und seiner Bewohner:innen. Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) wird die Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefördert und die Resilienz gegenüber klimatischen Veränderungen erhöht. Unser Artikel befasst sich mit den wichtigsten Aspekten des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes und zeigt, wie sich Bund, Länder und Kommunen auf die Erfassung der erforderlichen Daten und die Einhaltung der neuen Richtlinie vorbereiten können.

Warum wurde das Bundes-Klimaanpassungsgesetz etabliert?

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, um die Maßnahmen zur Klimaanpassung systematisch und koordiniert umzusetzen. Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass Deutschland auf die vielfältigen Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet ist und die Lebensqualität, wirtschaftliche Stabilität und Umwelt im Land geschützt werden. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen, Überschwemmungen und Stürme haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Diese Ereignisse haben erhebliche Schäden an Infrastruktur, Landwirtschaft und Wohngebäuden verursacht und die Gesundheit sowie das Leben von Menschen in Gefahr gebracht.

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz soll nicht nur die Gesellschaft besser auf solche Ereignisse vorbereiten und die Resilienz erhöhen, sondern auch die Bevölkerung vor Verletzungen und Krankheitsausbrüchen schützen und das Ökosystem erhalten. Durch vorausschauende Anpassungen sollen auch finanzielle Verluste vermieden und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gesichert werden.

Was ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz?

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz soll die Auswirkungen des Klimawandels und die daraus entstehenden Risiken für Menschen, Gesellschaft und Wirtschaft erfassen und Strategien und Gegenmaßnahmen zur Bewältigung der Risiken aufstellen. Es ist Teil der umfassenden Klimapolitik Deutschlands und ergänzt Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Förderung der Anpassung an die bereits geschehenen Klimaveränderungen.

Das Gesetz legt fest, dass umfassende Klimaanpassungsstrategien und -pläne von der Bundesregierung auf Basis der Klimarisikoanalyse entwickelt werden müssen. Die Klimarisikoanalyse, die die Bundesregierung nach aktuellem Stand der Wissenschaft erstellen muss, soll identifizieren in welchen Handlungsfeldern, bei welchen Klimawirkungen wie Temperaturanstieg oder Veränderung bei Niederschlägen, und in welchen Regionen Deutschlands besonders hohe Klimarisiken wie Überschwemmungen oder Hitzewellen auftreten können.

Die verwendeten Daten in der Klimarisikoanalyse, die fachlichen Grundlagen und die methodischen Leitfäden muss die Bundesregierung den Ländern und Kommunen zur Verfügung stellen. Ziel ist es, Wetterextreme wie Hitzewellen, Starkregen, Dürreperioden und ihre Auswirkungen auf verschiedene Sektoren wie die Gesellschaft, Umwelt, Infrastruktur und Wirtschaft zu analysieren. Die Länder sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine landeseigene Klimarisikoanalyse mit Zwischenzielen zu erstellen, die sich an der Analyse des Bundes orientieren kann und durch eigene Untersuchungen spezifiziert, ergänzt oder ersetzt wird.

Die Klimaanpassungsstrategien auf der Bundes- und Landesebene dienen der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Bewältigung der klimatischen Veränderungen und zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit. Es ist notwendig, verschiedene Cluster in der Strategie zu berücksichtigen, darunter Infrastruktur, Landwirtschaft, menschliche Gesundheit, Stadtentwicklung und vieles mehr. Die Klimaanpassungsstrategie muss hinreichend Ziele mit messbaren Indikatoren enthalten. Die Zuständigkeit für die Benennung der Ziele liegt bei dem jeweils zuständigen Bundesministerium. Zudem muss ein Klimaanpassungskonzept auf Bundesebene von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) oder Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter der Aufsicht des Bundes aufgesetzt und die aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden.

Es müssen zusätzlich Monitoringberichte über die Erreichung der Ziele der Klimaanpassungsstrategie und den aktuellen Stand der Wissenschaft erstellt werden, um die Öffentlichkeit über die beobachteten Folgen des Klimawandels in Deutschland und den Stand der Zielerreichung zu informieren. Das Monitoring beim Bundes-Klimaanpassungsgesetz dient als wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung und für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie.

Wen betrifft das Bundes-Klimaanpassungsgesetz?

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz betrifft die Bundesregierung, Länder, Kommunen sowie die Wissenschaft. Die Bundesregierung ist zuständig für die Verabschiedung und Überwachung des Gesetzes sowie für die Erstellung der Klimarisikoanalyse und der Klimaanpassungsstrategie auf Bundesebene. Zusätzlich muss die Bundesregierung regelmäßig Daten über Schadensummen, die auf Schäden durch Wetterextreme zurückzuführen sind, und Ausgaben des Bundes für die Klimaanpassungen bereitstellen und anschließend der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Die Länder legen landeseigene Strategien zur Klimaanpassung und Klimarisikoanalysen vor, die sich an der Strategie und Analyse des Bundes orientieren können. Diese sollen eine Recherche und Erhebung von Klimadaten sowie die Aufarbeitung von vorhandenen Klimadaten zur aktuellen Situation und zur zukünftigen Entwicklung für das jeweilige Landesgebiet beinhalten. Die Länder bestimmen die öffentlichen Stellen, die für die Gebiete der Gemeinden und Kreise jeweils ein Klimaanpassungskonzept aufstellen, soweit nicht bereits vorhanden. Mit dem Klimaanpassungskonzept soll ein strategisches Vorgehen zur Anpassung an den Klimawandel für die jeweiligen Gebietskörperschaften entwickelt werden. Dabei müssen bestehende Klimaanpassungsprozesse und -aktivitäten berücksichtigt werden, um einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt ist. Im Klimaanpassungskonzept sind Planungen wie Hitzeaktionspläne, Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten zu berücksichtigen.

Die Kommunen sind für die Implementierung von Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort und die Entwicklung lokaler Anpassungsstrategien zuständig. Bei der Durchführung der Klimarisikoanalyse und der Entwicklung von Anpassungsstrategien erhalten Bund und Länder Unterstützung durch Forschungseinrichtungen. Zusätzlich stellt die Forschung wissenschaftliche Daten und Erkenntnisse bereit, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Aktueller Stand und Zeitplan des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz wurde im Jahr 2023 in Deutschland verabschiedet und trat bereits am 1. Juli 2024 in Kraft. Die Bundesregierung muss bis zum 30. September 2025 eine vorbeugende Klimaanpassungsstrategie vorlegen und diese alle vier Jahre aktualisieren. Noch vor der Strategie muss die Bundesregierung eine Klimarisikoanalyse erstellen. Hierfür muss die Bundesregierung aktuelle Klimadaten sammeln und auswerten. Die Klimarisikoanalyse muss wiederum nur alle acht Jahre aktualisiert werden. Eine Umsetzungsfrist für die Analyse ist bisher nicht bekannt. Das Monitoring (siehe oben) ist mindestens alle vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu erstellen und zu veröffentlichen.

Die vorsorgende Klimaanpassungsstrategie der Länder muss spätestens bis zum 31. Januar 2027 vorgelegt und mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Bis zum 30. September 2024 müssen die Länder an das zuständige Bundesministerium berichten, welche regionalen und örtlichen Klimadaten für die Klimaanpassung genutzt werden sowie welche Klimaanpassungskonzepte bereits bei den Gemeinden und Kreisen vorliegen. Deshalb müssen die Gemeinden und Kreise ihre Daten zu den Konzepten sammeln und in Form von Berichten an die Landesregierung weiterleiten.

Wie können sich Bund, Länder und Kommunen auf das Bundes-Klimaanpassungsgesetz vorbereiten?

Künftig müssen Bund und Länder eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie und eine Klimarisikoanalyse erstellen. Zusätzlich ist die Bundesregierung für den Monitoringbericht zuständig. Die Herausforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes liegen in der Erhebung und der Aufarbeitung von Klimadaten sowie fundierte und datenbasierte Maßnahmen zur Klimaanpassung zu schaffen und sicherzustellen. Zusätzlich müssen Berichte über die Erreichung der Ziele und den aktuellen Stand erstellt werden. Der öffentliche Sektor steht auch bei der Zerstreuung der Verantwortlichkeiten auf die unterschiedlichen Bundesbehörden entlang der definierten Themencluster vor einer Herausforderung.

Um sich auf das Bundes-Klimaanpassungsgesetz vorzubereiten, müssen sowohl die Bundesregierung als auch die Länder die benötigten Klimadaten ausfindig machen und die technische Umsetzung der Datenverarbeitung planen. Eine Datenplattform wie die von Polyteia ermöglicht eine medienbruchfreie Datenaufnahme von Klimadaten wie Meeresspiegel, Temperaturen oder Niederschlag, um anschließend eine umfassende Klimarisikoanalyse über den aktuellen Stand erstellen und auswerten zu können. Damit kann eine Evaluierung von Maßnahmen gegen die Risiken des Klimawandels auf aktuelle datenbasierte Berichte basiert stattfinden. Mit der Möglichkeit der interorganisationalen Zusammenarbeit können die unterschiedlichen Behörden über die verschiedenen Verwaltungsebenen von Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene uneingeschränkt miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten. Die Berichtspflicht der Länder an den Bund kann durch das einfache Erstellen und Teilen von Berichten nahtlos weitergeleitet werden. Mit der Datenplattform von Polyteia binden Sie beliebig viele Datenquellen über Konnektoren an und erheben Daten mithilfe von Dateneingabemasken, wo keine Datenquellen vorhanden sind. Mit einer intuitiven Nutzer:innenoberfläche erstellen Sie kollaborativ Berichte und teilen diese mit ausgewählten Organisationen oder Personen.

Zusammenfassung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz fördert die Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels und die Resilienz gegenüber klimatischen Veränderungen. Auf die Länder kommen bereits jetzt Anforderungen in Form einer Berichtspflicht von regionalen und örtlichen Klimadaten zu und verursachen zusätzliche Verpflichtungen für den öffentlichen Sektor. Daher ist es unabdingbar, dass das Bundes-Klimaanpassungsgesetz verstanden wird und sich die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene auf eine medienbruchfreie und sichere Datensammlung vorbereitet, damit sich Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen ihre Bürger:innen vor Klimakatastrophen wie das Jahrhunderthochwasser schützen können.

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