Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 - Alles, was Sie wissen müssen
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 soll künftig durch die Förderung von Open Data und Datenkooperationen der Zugang zu hochwertigen Daten gewährleistet werden. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 wissen müssen und wie Sie sich am besten auf die Einführung der neuen Richtlinie vorbereiten.
Um Datenasymmetrien zu bekämpfen, strebt die EU-Datenstrategie eine Harmonisierung der Datennutzung und -bereitstellung über Ländergrenzen hinweg an. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 soll der Zugang zu hochwertigen Daten für alle relevanten Akteure gewährleistet werden, zum Beispiel durch Förderung von Open Data und Datenkooperationen. Open Data sind frei verfügbare und zur allgemeinen Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung freigegebene Daten, wie die Geodaten der frei zugänglichen und editierbaren Weltkarte OpenStreetMap. Bei einer Datenkooperation teilen verschiedene Organisationen oder Institutionen ihre Daten, um gemeinsame Ziele zu erreichen wie das City Data Exchange in Kopenhagen. Dort teilen Unternehmen und die Stadt Kopenhagen Daten, um die städtische Infrastruktur und Dienstleistungen zu verbessern.
Hochwertige Datensätze sind besonders wertvoll für die Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie haben ein hohes Potenzial für die Schaffung erheblicher Mehrwerte, indem sie die Genauigkeit, Effizienz und Innovationskraft verbessern. Hochwertige Daten sind präzise und zuverlässig und ermöglichen dadurch eine verbesserte Entscheidungsfindung sowie steigern die Effizienz durch die Automatisierung von Prozessen. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte der, im Englischen als „High Value Data Sets-Regulation“ bezeichneten, Verordnung ein und erläutern, wie sich Behörden auf die Erfassung der erforderlichen Daten und auf die Einhaltung der neuen Richtlinie vorbereiten können.
In Deutschland gibt es bereits auf der Bundes-, Landes- und Kommunalebene etliche Open Data Initiativen. Mit der GovData wurde im Jahr 2013 ein zentraler Baustein für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht, der eine offene und partizipative Gesellschaft fördert. In der unten stehenden Grafik erhalten Sie einen Überblick über ein die bekanntesten Open Data Portale in Deutschland:
Warum wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 etabliert?
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 basiert auf der PSI-Richtline (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Diese wurde später in Form des Datennutzungsgesetzes in deutsches Recht übersetzt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zielt darauf ab, die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Daten zu maximieren, um wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile zu erzielen, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und die Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Stellen zu erhöhen. Es sollen einheitliche Standards für den Zugang zu und die Nutzung von öffentlichen Daten in der EU etabliert werden, um die Interoperabilität und den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu verbessern. Auch soll eine Einführung von Standards für Metadaten stattfinden, um die Auffindbarkeit und Nutzbarkeit von Datensätzen zu verbessern. Zusätzlich soll die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen innerhalb der EU fördern, um den Datenaustausch und die gemeinsame Nutzung von Datenressourcen zu erleichtern.
Was ist die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138?
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 wird festgelegt, welche Datensätze als „hochwertig“ gelten und zu den thematischen Kategorien aus der Richtlinie (EU) 2019/1024 (siehe oben) gehören und sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden sowie bereitgestellt werden müssen. Darunter fallen: Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität. Diese Datensätze haben ein hohes Potenzial für wirtschaftliche, gesellschaftliche und umweltbezogene Vorteile. Durch den freien Zugang zu öffentlichen Daten können neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entwickelt werden, um das Wachstum der Wirtschaft anzutreiben. Auch können Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen wie bessere städtische Planung oder Umweltüberwachung ermöglicht werden.
Mit der Verordnung werden auch die Modalitäten für die Veröffentlichung und Wiederverwendung der Datensätze festgelegt. Dabei müssen die Datensätze in maschinenlesbare Formate über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und gegebenenfalls auch als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden. Die öffentliche Verwaltung legen die Nutzungsbedingungen der API und die Kriterien für Leistung, Kapazität und Verfügbarkeit fest. Auch die Nutzungsbedingungen müssen in einem für Menschen lesbaren und maschinenlesbaren Format verfügbar sein. Ziel ist es, die Daten so frei und offen wie möglich zugänglich zu machen, um Innovation und wirtschaftliche Nutzung zu fördern. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt in der Regel kostenfrei, um die Zugänglichkeit zu maximieren.
Wen betrifft die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138?
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 betrifft eine Vielzahl von Akteuren, die im Bereich der Erhebung, Veröffentlichung und Nutzung von Daten in der Europäischen Union tätig sind. Dies schließt nationale, regionale und lokale Behörden sowie andere Stellen des öffentlichen Sektors ein, die Daten sammeln und bereitstellen. Alle öffentlichen Stellen, die im Besitz von Datensätzen aus den Kategorien Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität sind, müssen diese entsprechend der vorgeschriebenen Formaten der Weiterverwendung veröffentlichen und zur Verfügung stellen.
Kommunen müssen relevante Datensätze identifizieren und öffentlich zugänglich machen. Dies betrifft vor allem Daten aus Bereichen wie Stadtplanung, Verkehrsmanagement, Umweltüberwachung und öffentliche Gesundheit. Hierfür müssen sie die notwendige IT-Infrastruktur aufbauen oder anpassen, um die Daten sicher speichern und verwalten zu können. Die Landesbehörden müssen als Koordinationsstellen fungieren, um die Aktivitäten der Kommunen zu unterstützen und sicherzustellen, dass landesweit einheitliche Standards angewendet werden. Auch sind sie verantwortlich für die Überwachung der Datenqualität und -sicherheit. Zusätzlich müssen die Landesbehörden eigene Datensätze, die als hochwertige Datensätze gelten, identifizieren und veröffentlichen. Dies könnte vor allem Bereiche wie Bildung, Verkehrsinfrastruktur, Umwelt und Wirtschaft umfassen. Die Bundesbehörden sind bei der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 dafür verantwortlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Standards für die hochwertigen Datensätze festzulegen. Dies umfasst die Definition von Datenformaten, Metadatenstandards und Sicherheitsanforderungen. Zusätzlich muss auf der Bundesebene sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Anforderungen der PSI-Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erfüllt werden. Auf die Bundesbehörden kommen zentrale Aufgaben zum Aufbau und Pflege einer nationalen Dateninfrastruktur, die den Zugang zu hochwertigen Datensätzen erleichtern soll, zu. Diese müssen auch Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Datensicherheits- und Datenschutzstandards implementieren.
Aktueller Stand und Zeitplan der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 stützt sich auf die im Juni 2019 verabschiedete Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates. Am 21. Dezember 2022 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung in der EU beschlossen und trat 20 Tage nach ihrem Erscheinen im Amtsblatt am 09. Februar 2023 in Kraft. 16 Monate nach Inkrafttreten ist die Durchführungsverordnung seit dem 09. Juni 2024 gültig.
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission einen Bericht über die Durchführungsmaßnahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung übermitteln. Alle zwei Jahre müssen dann die Mitgliedstaaten eine aktualisierte Fassung des Berichts erstellen und an die Kommission übermitteln.
Welche Vorteile können sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 ergeben?
Durch die Bereitstellung und Wiederverwendung hochwertiger Datensätze können Innovation, Effizienz und Transparenz in vielen Bereichen gefördert werden. Die Verordnung schafft die Grundlage dafür, dass Daten effektiv genutzt werden, um gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen zu maximieren. Es ermöglicht in den Bereichen des Georaums und der Erdbeobachtung und Umwelt die Erstellung und Aktualisierung von Karten, GPS-Diensten und Routenplanern. Historische Bebauungsdaten können bei der Planung von weiterer Bebauung genutzt werden. Zusätzlich können Analysen von Umweltveränderungen durchgeführt werden oder eine Überwachung der Abholzung stattfinden. Wasserdaten können zum Monitoring von Verfügbarkeiten und Unterstützung von Sofortmaßnahmen verwendet werden. Beim Katastrophenschutz können die hochwertigen Datensätze bei der Planung und Durchführung von Rettungsmaßnahmen bei Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Waldbränden unterstützen.
Auch im Bereich der Meteorologie kann die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 bei der Entwicklung genauerer Wettervorhersagemodelle und Klimaanalysen helfen. Durch die Wettervorhersagen und Klimadaten können die hochwertigen Datensätze bei der landwirtschaftlichen Planung unterstützen oder auch für die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen genutzt werden. Zusätzlich kann eine Optimierung der Energieproduktion, insbesondere bei erneuerbaren Energien wie Solar- und Windenergie, ermöglicht werden. Im Bereich der Mobilität können die hochwertigen Datensätze eine Verbesserung der Verkehrssteuerung und Reduzierung von Staus durch Echtzeit-Verkehrsdaten erzielen. Es unterstützt auch die Entwicklung von Smart Citys im Bereich von intelligenten Verkehrslösungen und öffentlichen Transportsystemen und optimiert die Lieferwege und -zeiten.
Wie kann sich der öffentliche Sektor auf die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 vorbereiten?
Künftig müssen Behörden auf allen Bundesebenen hochwertige Datensätze identifizieren und öffentlich zugänglich machen. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und übergeordneten Behörden erforderlich sein, um Datenstandards zu harmonisieren und zu gewährleisten. Die Herausforderungen für den öffentlichen Sektor bei der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 bestehen daher in der Koordination zwischen verschiedenen Akteuren, der Sicherstellung der Datenqualität und Interoperabilität sowie die Schaffung einer Dateninfrastruktur, die auch eine internationale Zusammenarbeit fördert.
Um sich auf die Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 vorzubereiten, müssen Datensätze ausfindig gemacht und die technische Umsetzung ihrer Sammlung und interoperable Zugänglichkeit geplant werden. Eine Datenplattform wie die von Polyteia ermöglicht eine medienbruchfreie Sammlung von Daten und anschließende Identifizierung von hochwertigen Datensätzen. Durch die Möglichkeit der interorganisationalen Zusammenarbeit können die unterschiedlichen Behörden über die verschiedenen Verwaltungsebenen von Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene uneingeschränkt miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten. Mit der Datenplattform von Polyteia binden Sie beliebig viele Datenquellen über Konnektoren an und erheben Daten mithilfe von Dateneingabemasken, wo keine Datenquellen vorhanden sind. Mit einer intuitiven Nutzer:innenoberfläche erstellen Sie kollaborativ Berichte und teilen diese mit ausgewählten Organisationen oder Personen.
Zusammenfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung ermöglicht die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von hochwertigen Datensätzen, um die Effizienz des öffentlichen Sektors zu steigern und die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Behörden zu erhöhen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten den Mitgliedstaaten der zusätzliche Aufwand für die Behörden bewusst sein. Dafür ist es unabdingbar, dass sie die Richtlinien der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 verstehen und eine medienbruchfreie und sichere Sammlung und Identifizierung der hochwertigen Datensätze vorbereiten.