EU-Verordnung 2024/1028: Neue Pflichten für öffentliche Verwaltungen im Bereich Kurzzeitvermietungen
Mit der Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietungen von Unterkünften sollen es für Behörden künftig möglich sein, den Wohnungsmarkt besser zu regulieren und gegen eine illegale Vermietung vorzugehen. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur STR-Regulation wissen müssen und wie Sie sich am besten auf die Einführung der neuen Richtlinie vorbereiten.
Der Wohnungsmarkt ist besonders in Großstädten ein hart umkämpftes Pflaster. Laut einer Prognose des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) werden in Deutschland im Jahr 2024 bis zu 600.000 Wohnungen fehlen und bis 2027 sogar bis zu 830.000. Mit der Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften soll es Behörden künftig ermöglicht werden, den Wohnungsmarkt besser zu regulieren und gegen eine illegale Vermietung vorzugehen. Besonders Behörden stehen bei diesen datenintensiven Prozessen vor Herausforderungen. Lösungen für eine Verarbeitung und Auswertung von Daten sowie für das Erstellen und Teilen von Berichten unterstützen den öffentlichen Sektor die datenintensiven Herausforderungen zu meistern und datenbasierte Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte der, im Englischen als “Short Term Rental-Regulation (STR)” bezeichneten, Verordnung ein und erläutern, wie sich Behörden auf die Erfassung der erforderlichen Daten und auf die Einhaltung dieser neuen Richtlinie vorbereiten können.
Warum wurde die Short Term Rental-Regulation etabliert?
Der Entwurf der Europäischen Kommission für die Verordnung (EG) Nr. 2022/0358 (COD) zur Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften stellt einen bedeutenden Schritt in den Bemühungen dar, klare, einfache und harmonisierte Regelungen für die Datenerhebung und den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen (STR) in der gesamten Europäischen Union einzuführen.
Die Verordnung ist ein Teil der breiteren Bemühungen der Europäischen Union, den Binnenmarkt zu stärken und sicherzustellen, dass alle Akteure im Bereich der Kurzzeitvermietungen fair und transparent handeln. Mit der Harmonisierung der Anforderungen soll die Sammlung und Wiedergabe von Daten über Kurzzeitvermietungen auf eine konsistente und vergleichbare Weise erhoben werden. Die Angleichung der Anforderungen würde den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten reduzieren, die Gesamtkosten des Systems senken, einheitliche Berichtsmechanismen für den Datenaustausch sicherstellen und dem politischen Ziel der Europäischen Kommission, den Datenaustausch zu optimieren, entsprechen.
Was ist die Short Term Rental-Regulation?
Mit der Verordnung für harmonisierte Anforderungen für die Erhebung und Weitergabe von Daten über Kurzzeitvermietungen sollen einheitliche Regelungen für die Erfassung und den Austausch von Daten zur Kurzzeitvermietung innerhalb der EU geschaffen werden. Die Verordnung beinhaltet zum Beispiel Regelungen für vereinheitlichte Registrierungsprozesse für Gastgeber:innen. Gleichzeitig stellt die Regulierung erforderliche Informationen zur effektiveren Überwachung und Regulierung von Kurzzeitvermietungen in den jeweiligen Regionen für die Mitgliedsstaaten bereit.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen, nachdem diese ein oder mehrere Registrierungsverfahren eingerichtet haben, eine zentrale digitale Zugangsstelle bereitstellen, um von den Kurzzeitvermietungsplattformen wie Airbnb monatlich Daten über die Aktivitäten der Gastgeber:innen zu erhalten. Diese muss interoperabel mit allen großen Kurzzeitvermietungsplattformen und allen Registern der zuständigen Behörden im Zuständigkeitsbereich sein. Die gesammelten Daten von den Gastgeber:innen sollen künftig in einem zentralen Register für Kurzzeitvermietungen gespeichert und verwaltet werden. Das zentrale Register für Kurzzeitvermietungen wird von den jeweiligen Behörden verwaltet und soll den Zugang zu den Daten erleichtern. Denn ein wesentlicher Bestandteil der Regulierung ist die Marktüberwachung der Kurzzeitvermietungen durch die verbesserte Datenerfassung. Die STR ermöglicht eine Identifizierung von Hotspots bei Vermietungen und Preissteigerungen. Damit können Behörden künftig den Wohnungsmarkt besser regulieren. Auch gegen eine illegale Vermietung und betrügerische Kurzzeitmietangebote können die Behörden aufgrund der Verordnung künftig verstärkt vorgehen und die Verbraucher:innen davor schützen.
Wen betrifft die Short Term Rental-Regulation?
Die Regulierung betrifft alle EU-Mitgliedstaaten. Diese sind dafür verantwortlich, die Bestimmungen der Verordnung umzusetzen und durchzusetzen. Dazu gehört die Einrichtung einer zentralen digitalen Zugangsstelle, die als Zugangstor für den elektronischen Austausch von Daten zwischen den Kurzzeitvermietungsplattformen und den zuständigen Behörden dient. Zusätzlich sind die Mitgliedstaaten verantwortlich für Sanktionen bei Verstößen gegen die Regelungen. Für die Koordination der Zugangsstelle ernennt jeder Mitgliedstaat eine:n nationale:n Koordinator:in. Dieser fungiert als Ansprechpartner:in für die jeweilige Verwaltung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der einheitlichen digitalen Zugangsstelle. Für die Verwaltung und Durchsetzung des Registrierungsverfahrens oder die Erhebung von Daten über Vermietungen von Kurzzeitunterkünften sind die jeweiligen Behörden zuständig. Diese entwickeln und pflegen die zentralen Register zur Erfassung und Speicherung der Daten von den Gastgeber:innen und stellen diesen eine Registrierungsnummer bereit.
Alle Kurzzeitvermietungsplattformen, die es den Gästen ermöglichen, mit den Gastgeber:innen einen Fernabsatzvertrag über die Bereitstellung von einer Kurzzeitunterkunft abzuschließen, fallen unter die Verordnung. Diese müssen monatlich die Registrierungsnummern der Gastgeber:innen und deren Tätigkeitsdaten, wie Anzahl der Übernachtungen oder Anzahl der Gäste, an die zentrale digitale Zugangsstelle der EU-Mitgliedstaaten übermitteln. Zusätzlich betrifft die Regulation jede Person, die eine Einheit über eine Kurzzeitvermietungsplattform anbietet. Diese müssen eine Registrierungsnummer für die Immobilien bei der zuständigen Behörde beantragen und an die Kurzzeitvermietungsplattformen weitergeben. Die Verordnung soll nicht für Hotels oder andere ähnliche Touristenunterkünfte wie Ferienanlagen oder Gästewohnungen gelten.
Aktueller Stand und Zeitplan der Short Term Rental-Regulation
Die Verordnung für harmonisierte Anforderungen für die Erhebung und Weitergabe von Daten über Kurzzeitvermietungen wurde bereits im November 2022 eingereicht und vom Europäischen Parlament erörtert. Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im April 2024 verabschiedet und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nach dem Inkrafttreten haben die EU-Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die notwendigen Mechanismen für den Datenaustausch zu implementieren. 23 Mitgliedstaaten haben bereits ein Meldeverfahren etabliert, allerdings variieren diese stark untereinander. In Deutschland steht eine Umsetzung in nationales Recht aktuell noch aus.
Die STR-Verordnung muss bis spätestens 20. Mai 2026 in nationales Recht übertragen sein. Bis Mai 2031 führt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung durch und übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die wichtigsten Ergebnisse.
Wie kann sich der öffentliche Sektor auf die Short Term Rental-Regulation vorbereiten?
Künftig müssen Behörden über ein zuvor festgelegtes Registrierungsverfahren, welches sich auf Basisinformationen beschränkt, die Identifizierung der Unterkunft und der Gastgeber:innen ermöglichen. Zusätzlich müssen Tätigkeitsdaten über die Gastgeber:innen von den Online-Plattformen erhoben werden. In dem Register werden dann alle relevanten Informationen gesammelt und einer Registrierungsnummer zugeteilt. Die Herausforderungen der STR-Verordnung liegen demnach vorwiegend in der Datensammlung und Verarbeitung durch die zuständigen Behörden. Aufgrund der harmonisierten Anforderungen muss eine konsistente und vergleichbare Weise der Daten sichergestellt werden, um letztlich eine Analyse zum aktuellen Wohnungsmarkt zu ermöglichen oder illegale Betrugsmaschen zu verhindern.
Um sich auf die Umsetzung der Verordnung für harmonisierte Anforderungen für die Erhebung und Weitergabe von Daten über Kurzzeitvermietungen vorzubereiten, müssen die benötigten Datenquellen ausfindig gemacht und die technische Umsetzung der Datenverarbeitung geplant werden. Eine Datenplattform wie die von Polyteia unterstützt bei der medienbruchfreien Datenaufnahme, der interorganisationalen Zusammenarbeit, dem Erstellen und Teilen von Berichten sowie der Evaluierung von Maßnahmen. Mit der Datenplattform von Polyteia binden Sie beliebig viele Datenquellen über Konnektoren an und erheben Daten mithilfe von Dateneingabemasken, wo keine Datenquellen vorhanden sind. Mit einer intuitiven Nutzer:innenoberfläche erstellen Sie kollaborativ Berichte und teilen diese mit ausgewählten Organisationen oder Personen.
Zusammenfassung der Short Term Rental-Regulation
Die Verordnung für harmonisierte Anforderungen für die Erhebung und Weitergabe von Daten über Kurzzeitvermietungen ermöglicht eine bessere Regulierung des Wohnungsmarktes und schützt besonders die Verbraucher:innen vor betrügerischen Angeboten. Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten die europäischen Mitgliedstaaten den künftig zusätzlichen Aufwand für die Behörden frühzeitig bewusst sein. Dafür ist es unabdingbar, dass sie die Richtlinien der STR-Verordnung verstehen und eine medienbruchfreie und sichere Datensammlung für das Registrierungsverfahren vorbereiten.